Nach einer vierwöchigen Begutachtungsphase und der Sichtung bzw. Einarbeitung von rund 40 eingelangten Stellungnahmen liegt die steirische „Wolfs-Verordnung“ jetzt vor. Sie wird diesen Donnerstag (30.11.2023) zur Auflage in die Regierungssitzung eingebracht und soll dort eine Woche später (07. 12.2023) beschlossen werden.

Die Verordnung regelt, unter welchen Umständen Wölfe verscheucht, vergrämt oder erlegt werden dürfen.

Die Antwort auf die Frage, „Wann ein Wolf erlegt werden darf?“ und Statements der zuständigen Landesrätinnen finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung der steirischen Landesregierung.

https://www.news.steiermark.at/cms/beitrag/12934432/29771102